Erstellt am 26.09.2011 um 15:43 Uhr von eveline
Ja, bis zu 2 x im Jahr bis max. 400,- € mehr. Aber auch 1,- € mehr fällt darunter
findet man alles auf der Webseite der Minijobzentrale www.minijob-zentrale.de/
Erstellt am 26.09.2011 um 19:44 Uhr von Kölner
@Solveigh
Vorsicht!
Das Überschreiten der Grenze ist sehr eng an den zu prüfenden Zeitraum gebunden und z.B. ist die Zahlung des Urlaubs- oder Weihnachtsgeldes nicht ausnahmefähig!
Es muss unvorhersehbar sein!