Für einen Teil unseres Pflegebereiches soll ein Betriebsübergang nach § 613a BGB zum Jahreswechsel stattfinden. Eine MA hat widersprochen.
Der AG bietet ihr nun zwei andere Stellen an, welche eine Rückgruppierung um zwei EG und eine Reduzierung der Arbeitszeit beinhalten. Eine Stelle wäre im gleichen Haus, die andere 5km entfernt.
Fragen:
1. Muss sie diese Verschlechterung hinnehmen, wenn keine andere Stelle frei ist?
2. Kann sie ihren Widerspruch gegebenenfalls widerrufen?
Vielen Dank für eure Hilfe.