Erstellt am 15.09.2011 um 08:28 Uhr von gironimo
Warum hat sie denn wiedersprochen? Da kann es doch nur darum gehen, ob sie in den neuen Betrieb mit übergehen will oder im dann nicht mehr exestierenden Altbetrieb verbleiben will. Diese Widerspruchsmöglichkeit macht nur in ganz wenigen Konstellationen sinn. Für das normale Arbeitsverhältnis eher weniger.
Die Kollegin sollte sich rechtlich beraten lassen und ggf den Widerspruch zurückziehen.
Wegen des Widerspruchs ist ja der bisherige Arbeitsplatz im neuen Betrieb nicht weggefallen. Warum also einen neuen Arbeitsplatz. Die Frage lautet eher Beschäftigung im neuen Betrieb ja oder nein.
Erstellt am 15.09.2011 um 08:33 Uhr von Maria
@gironimo
Die Kollegin war Sekretärin in einem speziellen Pflegebereich. Dieser Teil wird nun an einen kirchlicher Träger übergeben. Das übrige Krankenhaus bleibt in seiner bisherigen Struktur erhalten, eben auch beim alten AG. Wir sind eine GmbH mit mehreren Krankenhäusern.
Als neue Stellen sind ihr die Pforte im gleichen Haus bzw. die Patientenaufnahme beim anderen Haus angeboten worden. Sie ist seit über 30 Jahren beim alten AG angestellt.
Erstellt am 15.09.2011 um 08:37 Uhr von Lernender
Hallo Maria,
schaut euch doch um ob es noch Vergleichbare Arbeitsplätze im Betrieb gibt, oder ob man die Kollegin nicht für andere Aufgaben Qualifizieren kann. Da nur ein Teil des Pflegebereichs den Betriebsübergang mitmacht, scheint es mir so als gibt es noch gleichwertige Arbeitsplätze.
Grüße, Lernender
Erstellt am 15.09.2011 um 08:48 Uhr von gironimo
Hätte sie nicht widersprochen, hätte sie nach den Regeln des § 613aBGB zunächst weiterbeschäftigt werden müssen.
Also noch einmal - schnellstens einen Fachanwalt aufsuchen!
Erstellt am 15.09.2011 um 09:58 Uhr von DrHouse
Den Widerspruch zurücknehmen geht nur im beiderseitigem Einvernehmen.
Sie hätte sich vor dem Widerspruch informieren sollen. Wenn der AG ihr keinen anderen Arbeitsplatz zuweisen kann, kann er ihr auch kündigen.
Ich denke, die angebotenen Arbeitsplätze sind ihre letzte Chance.
MfG Dr. House