Erstellt am 06.09.2011 um 13:09 Uhr von kainil
Wenn die beiden sich nicht einigen,
hilft nur noch ger Gang zum Rechtsanwalt, der Ihm dann sagen kann, ob die Vertragliche Bindung rechtlich ist, oder in keiner Relation zueinander stehen.
Dafür haben wir hier aber zu wenig Hintergrundwissen.
Erstellt am 06.09.2011 um 13:54 Uhr von gironimo
es ist schon so wie kainil sagt - da kann nur ein Anwalt helfen. Der muss den Vertrag genau prüfen.
Urteile gibt es zu diesem Thema wie Sand am Meer. Man muss nur den richtigen Sachverhalt kennen.
Hat sich der Kollege denn jemals über die negativen Umstände seiner Arbeit beschwert?
Da tut sich ein Feld für den BR auf. Er kann nämlich mit dem AG für künftige Fälle Verhandlungen aufnehmen. Eine Vereinbarung über die Rückzahlung muss nämlich verhältnismäßig sein und natürlich so klar, dass keine zweideutigen Interpretationen möglich sind. (Stichwort: BV zur Weiterbildung und Qualifizierung im Sinne der §§ 96 ff BetrVG)
Erstellt am 07.09.2011 um 12:26 Uhr von brkepd
bei solchen arbeitsbedingungen sind psychische krankheiten kein eiznzelfall mehr. deswegen rate ich den gang zum arzt, denn so eine dementsprechende prognose und krankmeldung und behandlung kann über monate dauern. in dieser zeit zum anwalt und beraten lassen.
Erstellt am 07.09.2011 um 13:00 Uhr von nicoline
BRÄSI
rate dringend zunächst mal hier reinzuschauen:
http://www.juraforum.de/lexikon/rueckzahlungsklausel-weiterbildungskosten