Unser Arbeitgeber möchte einen Arbeitnehmer los werden. Der AN hat innerhalb von 2-3 Monaten ca 8 Abmahnungen bekommen. Diese Abmahnungen sind teilweise richtig lächerlich. Jetzt soll er eine Kündigung erhalten. Gibt es im BetrVG irgendwo einen Widerspruchsgrund der direkt auf die Unverhältnismäßigkeit der Abmahnung abzielt. Ansonsten bleiben uns ja nur Widerspruchsgründe nach §102 Absatz 3