Erstellt am 27.07.2011 um 09:13 Uhr von spencer
Hallo,
also bei uns im Unternehmen, trifft die Vorentscheidung immer die GL, gebt doch den Sachverhalt zurück und bittet um eine Vorentscheidung mit max. 2 übriegen Bewerbern dann fällt es euch sicherlich leichter es abzuwägen. Die Entscheidung liegt zum Schluss eh bei der GL.
Erstellt am 27.07.2011 um 09:22 Uhr von Ulrik
Hi,
also generell trifft die Entscheidung eh die GF, wie spencer schon schreibt.
Warum soll der BR hier die Auswahl treffen?? Eine Mitbestimmung im fachlichen Eignungsbereich ist eh nicht gegeben.
M. E. soll die GF ihren Job machen (Auswählen) und ihr macht euren (Mitbestimmung).
Erstellt am 27.07.2011 um 11:28 Uhr von viktor
Der § 99 BetrVG sieht nicht vor, dass der BR entscheidet, wer eingestellt wird. Das macht der Arbeitgeber und holt dann die Zustimmung des BR ein. Der BR hat dann das Recht, alle Unterlagen zu sehen. Aber nur wenn Gründe vorliegen, die der § 99 nennt, kann der BR seine Zustimmung zur geplanten Einstellung verweigern.
Erstellt am 30.07.2011 um 10:07 Uhr von Kölner
@all
Also ist das hier auch keine Anhörung im Sinne des § 99 BetrVG.
Was hier passiert ist eine Art Märchenstunde mit Prinzsuche ohne den konkreten Wunsch des Königs zu kennen - und das ist nicht im Sinne des Gesetzes.