Hallo,

heute folgende Frage.

Darf ein Arbeitgeber anordnen dass ein persönliches Passwort für einen PC , an Kollegen weitergegeben werden muß, wenn sich 3 Kollegen einen PC teilen müßen ? Bis jetzt benutzte Mitarbeiter PC alleine. Passwort war als pers;nliches Passwort übergeben worden.

Was ist mit dem Postgeheimnis, Datenschutz . Wie sind hier die rechtlichen , gesetzlichen Grundlagen. Es besteht kein BR in der Einrichtung.

Hintergrund Arbeitgeber lehnt es ab über profile Konfiguration den PC für mehrere Nutzer zu unterteilen oder einzurichten.

Es sollen Mitarbeiter von verschieden Bereichen auf dem PC arbeiten und ein Passwort benutzen, obwohl der jetzige Benutzer darauf auch sensible Daten über Patienten ( ist eine soziale Einrichtung) gespeichert hat .

Darf der Arbeitnehmer mit Bezug auf Datenschutz, Postgeheimnis, die Herausgabe verweigern ? Oder muss der Arbeitnehmer das pesönliche Passwort herausgeben und falls ja wie, gegen schriftliche Absicherung nicht für etwaige Datenverluste oder Veröffentlichungen verantwortlich zu sein ?

Vielen Dank im voraus
Euer TomTom