hätte da mal eine Frage: Bei Besprechungen des BR mit dem Arbeitgeber wird ja ein Protokoll erstellt, welches dem Arbeitgeber auch mitgeteilt wird. Dieses Protokoll wird vorher im Gremium abgestimmt.
Jetzt prallen 2 Meinungen aufeinander
1: Der Protokollführer verfasst ein Protokoll und das gilt-nicht mal der Vorsitz kann es ergänzen oder ändern. Der BR entscheidet dann darüber. Wer Ergänzungen hat gibt die als Ergänzungen dazu und es wird separat behandelt.
2: Der Protokollführer verfasst das Protokoll, der Vorsitz ergänzt oder ändert ab, das einheitliche Werk wird dann dem Gremium als Beschluss vorgelegt und das entscheidet.
Also Nachteil der Version 1 wäre in meinen Augen dass dem Arbeitgeber nichts einheitliches vorgelegt wird.....
Wie ist denn die rechtslage und was meint Ihr dazu?
Grüsse von den Betriebsratten
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Betriebsverfassungsrecht