Bei uns im Betrieb gibt es momentan keinen Betriebsrat. Wir möchten aber eine Wahl initiieren. Diese könnte aber wegen zu wenigen Kandidaten scheitern, da sich einige potenzielle Kandidaten mit der Begründung 'ein Netzwerk-Administrator mit Zugriff auf sämtliche Dateien der Geschäftsführung daf nicht in den Betriebsrat gewählt werden' nicht aufstellen lassen würden (Anfrage im Vorfeld).
Ist diese Aussage korrekt?
Gibt es hierzu etwas im Gesetzestext oder evt. ein entsprechendes Gerichtsurteil?