Hallo an alle!

Wir sind eine 100%ige Tochter eines Konzerns. Nun sollen wir entweder nach § 613a BGB oder nach § 111 BetrVg zum Konzern übergeleitet werden. Was wir nun wissen möchten, muss der Betriebsrat bei den personellen Angelegenheiten, wie z.B. wohin bzw. in welche Abteilung wird der Mitarbeiter in den Konzern versetzt, mit ins Boot genommen werden? Es sollen z.B. Arbeitsgruppen bestehend aus disziplinarisch Vorgesetzten unseres Unternehmens und den disziplinarisch Vorgesetzten von Abteilungen des Konzerns, in die die Mitarbeiter wechseln sollen, gebildet werden, in denen eruiert werden soll, wohin der Mitarbeiter wechseln soll. Müssen wir als Betriebsrat z.B. in diese Arbeitsgruppen involviert werden, damit er sich ein Bild machen kann, ob hier z.B. auch auf entsprechende Qualifizierungen des Mitarbeiters usw. geachtet wird und der Betriebsrat, sollte er hier mitbestimmen müssen, zustimmen kann oder nicht.

Ich hoffe, meine Frage war verständlich. Wenn nicht, gebe ich gerne noch erforderliche Informationen.

Danke euch,
Oliver