bei uns im BR werden Sonn- und Feiertagsarbeit beantragt wobei mal wird eine Genehmigung beim Regierungsbezirk eingeholt mal steht der Satz " nicht erforderlich gemäß §10 Abs.1 Ziffer 14+16 ArbZG". Normaleweise wäre dies der Fall wenn an laufende Anlagen Instandsetzungen etc erforderlich sind oder Maschinenausfall vorliegt. Aber da wir zB Maschinen bei Werken unserer Kunden integrieren begründet unser AG die Sonntagsarbeit damit dass Test und Einstellung der Maschinen nur an Sonntage möglich sind da nur dann die Anlagen bei unseren Kunden stillstehen bzw nicht produkzieren. Meine Frage: ist das richtig definiert seitens unseren AG