Hallo Zusammen,

Führen zur Zeit bei uns im Betrieb ERA ein. Gießereibetrieb (NRW) mit ca. 1030 MA. Da wir ein junges Gremium sind suchen wir Unterstützung bei der Umsetzung des § 11 Erschwernisse ERA (NRW). Durch unsere damalig Analytik hetten wir kein Gießereizuschlag und somit konnte auch keiner in ERA überführt werden. Bei uns im Betrieb gibt es keine Gefährdungsbeurteilung zu Physische und psychische Belastungen.
Wie deffiniert mann:
- hohe körperliche Belastungen
- besonders starken Umgebungseinflüssen
die über die normalen Erschwernisse erheblich hinausgehen???
Wem stehen jetzt die 6% des Stundengrundentgelts zu?
Wer kann uns Lösungsvorschläge geben, wie man sowas beurteilen und mit dem AG regeln kann.
Vielleicht gibt es Betriebe die so etwas schon umgestzt haben. Wir sind für jede Information dankbar.

Georg