Erstellt am 06.06.2011 um 11:39 Uhr von betriebsratten
@nessi
vielen dank. Habt Ihr auch die Frage der Haftung geklärt, falls jemandem auf dem Weg was passiert? Personenschaden oder auch Schaden am eigenen PkW?
Grüße von den Betriebsratten
Erstellt am 06.06.2011 um 20:32 Uhr von wahlvst
Da es KEINE Dienstfahrt/reise ist, ist es Privatsache. Also vergleichbar mit dem Fall, dass ein AN in der Mittagspause das Betriebsgelände verlässt. Denn es ist eine freiwillige Entscheidung der AN die halt zufällig BR sind. Es gibt ja keinen dienstlichen Grund dafür. Es ist auch nicht vergleichbar mit geteilten Dienstschichten.
Der AG muss hier auch keine Kosten tragen, da § 40 und § 37 nicht greifen. Denn lt. $ 40 muss der AG nur die notwenigen Kosten tragen, da es im Betrieb Möglichkeiten der Sitzung gibt und auch für den erkrankten BRV ja ein EBRM geladen werden könnte, gibt es weder für § 37 noch § 40 dienstl. Gründe.
Die Wegezeit muss der AG aus gleichem Grund auch nicht als Arbeitszeit vergüten.
Anders wäre es, wenn der BR nicht beschlussfähig wäre, weil z.B. BRM krank oder in Urlaub sind und keine weiteren EBRM nachgeladen werden könnten und nur so eine Beschlussfähigkeit hergestellt werden könnte.
PS: Herr / Frau "kaiser" Beitrag/ tread (bei der 1. Runde)
Kann es sein, dass Du den Beitrage die Grundfrage nicht richtig verstanden hat. Denn es soll aus bestimmten Gründen eben kein EBRM geladen werden.