Hat der Arbeitgeber hier korrekt gehandelt ?

Ein Arbeitgeber möchte einen Schwerbehinderten abmahnen. Er schickt eine E-Mail mit einem Anhörungsbogen an den Schwerbehindertenvertreter. Darin ist grob das angebliche Fehlverhalten beschrieben (Falsches Verhalten gegenüber Kunden). Die Schwerbehindertenvertretung kreuzt im Formular an "Ich widerspreche" und als Begründung, dass detailliertere Informationen nötig sind, z.B.:
Wann ?
Gegenüber welchem Kunden ?
Was wurde genau falsch gemacht ?
Wer war Zeuge und kann das bestätigen ?

Der Arbeitgeber reagiert darauf nicht und spricht die Abmahnung trotzdem aus.

Die Schwerbehindertenvertretung ist der Ansicht, dass der Arbeitgeber keine ordentliche Anhörung gemacht hat und verlangt die Aussetzung der Entscheidung und Nachholung der Anhörung.

Arbeitgeber antwortet nur, dass die Anhörung bereits stattgefunden habe und dass die Stellungnahme der SBV nicht für ihn verpflichtend sei.

Ist die Abmahnung gültig ?

Ich hätte unter "Anhörung" eigentlich erwartet, dass es ein persönliches Gespräch zwische Arbeitgeber und Schwerbehindertenvertretung gibt. Stattdessen wurde hier ein rein formaler Akt per E-Mail vollzogen.

P.S. Bitte nicht die Frage diskutieren, ob E-Mail und "richtiger Brief" nötig ist. Es geht mir hier darum, ob das SGB eine "echte Anhörung" im Sinne von "Beratung" vorsieht oder ob es lediglich darum geht, eine Stellungnahme einzuholen und abzuheften.