Erstellt am 11.05.2011 um 14:25 Uhr von kunzundhinz
Nun muss ich mich doch ganz ehrlich wunder und leider auch fragen "Bist Du Anlaphabet"?
Denn im § 28 BetrVG Abs. 1 steht es doch ganz klar und nicht auslegbar!!
Erstellt am 11.05.2011 um 14:26 Uhr von wahlvst
§ 28 Abs. 1
(1) Der Betriebsrat kann in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern
Alles klar????
Erstellt am 11.05.2011 um 14:29 Uhr von nurmalsogefragt
Also ein BR = 5 BRM der bei 75 AN schon von Überlastung spricht sollte sich wirklich überlegen ob er das Mandat ausüben sollte??
Man kann sich weiter fragen, warum hat er sich wählen lassen? Nur um für sich ggf. Vorteile wie auch den besonderen Kündigungsschutz zu erlangen??
Erstellt am 11.05.2011 um 14:54 Uhr von nichtswissender
@nurmalsogefragt
Schon mal darüber nachgedacht, das dieser BR wahrscheinlich nicht vollständig freigestellt ist und auch noch seine Alltägliche Arbeit leisten muß??????
Auch wir sind ein Betrieb mit nur ca. 90 MA und ein 5er Gremium. Auch bei uns kommt es vor das wenn viel zu regeln ist es zu überlastungen kommt.
Gruß
nichtswissender
Erstellt am 11.05.2011 um 14:55 Uhr von Widder
He Leute, warum denn gleich mit der Keule loslegen?
Ihr wißt doch nicht, was der Hintergrund der vielen Arbeit ist, und was GastBR erreichen will.
Bilde Arbeitsteams, die alles für die Sitzungen vorbereiten, und schon ist der "negative Touch" von dem Wort Ausschuss weg..
Die Teams machen die Vorarbeiten, die dann von dem gesamten Gremiun entschieden werden.
Erstellt am 11.05.2011 um 15:05 Uhr von charlot
Also einmal abgesehen davon, dass machen Ausdrucksweise nicht gerade sehr freundlich klingt und man es anders ausdrücken kann, muss man doch sagen, auch in Richtung nichtswissender, dass es doch bekannt ist das Mandatsarbeit Vorrang hat vor der arbeitsvertraglichen Arbeit. Das bedeutet, dass auch ein nichtfreigestelltes BRM ggf. 100% BR-Arbeit macht, halt dann alles im Rahmen der fiktiven Freistellung.
Somit kann es bei dieser Anzahl von AN und 5 BRM die ja damit faktisch alle 5 zu 100% mindestens zeitweise BR-Arbeit machen können, keine Zeitprobleme geben. Wer dieses so nicht versteht, der sollte sich fragen wie BR von großen Betrieben also >1000 AN ihr Geschäft schaffen.
Erstellt am 13.05.2011 um 22:32 Uhr von GastBR
also "kann" ist ein unbestimmte Rechtbegriff und schließt Variationen nicht aus!
im gegenteil zu "ist zu" was "muss" bedeutet, d.h. mir ist das mit der Auslegung gänzlich bekannt.
Ich dachte nur vll. gibt es Ausnahmebestimmungen oder jemand hat Erfahrung mit ähnlichen Situationen.
Genau deshalb fragt man ja in einen Forum? und nicht um sich wüste Beschimpfungen oder sonstige Mutmaßungen anhören zu müssen, also echt, was Neulinge sich hier wohl anhören müssen? Der Wille zu Veränderung und Verbesserung in einen Betrieb für die Arbeitnehmer setzt also von vornherein Vorraus das es nicht zu Überlastungen kommt?
wenn bei euch so wenig los ist macht ihr vll. zu wenig?
Nun mal zurück zum Thema,
soweit mir bekannt ist kann man eine Freistellung erst ab 200 AN erreichen und ab 100 vll. eine Teilfreistellung wenn der AG mitspielt oder man klagt und auch nur 1 Person betreffend.
aber ein 5er Gremium komplett freigestellt? wo gibts denn sowas?
also Wir sind ein Schichtbetrieb und kommen daher eher selten alle Zusammen, daher die Idee der Ausschüsse die dann eigene Beschlüsse hätten fassen können und so nur wenige Dinge im gesamten Gremium beschlossen werden.
Eine freistellung hat von uns niemand!
und wir folgen natürlich unserer alltäglichen Arbeit.
Das dass Mandat Vorrang hat weiß bei uns auch jedes BRM nur geht es nicht jeder Firma wirtschaftlich so gut das man beliebig dir BR Arbeit machen kann unser AG ist sehr freundlich und allgemein wirklich koorperativ, räumt uns soviel Zeit frei wie er kann,
natürlich ist das auch nicht unbedingt Sinn der Sache, nur wenn unsere Arbeit nicht bedient wird gibt es kein Betrieb und ohne den weder BR noch AN, dann hätten wir wirklich viel erreicht oder?
ich meine kann nicht einfach nur auf eine Frage eingegangen werden anstatt wilde Mutmaßungen über den Fragesteller oder seinen Betrieb anzustellen?
Nicht zum ersten Mal erlebe ich eine solch "widerwillige Hilfsbereitschaft"
Erstellt am 13.05.2011 um 22:52 Uhr von AucheinGast
Manche User sollten sich in ihren BR verziehen, damit dieses arrogante Gehabe, den Fragenden gegenüber endlich ein Ende findet.
Und auch wenn man es noch so nett zu verpacken versucht, es wird nicht besser.
Danke an Widder, wenigstens einer mit Weitsicht!
Erstellt am 13.05.2011 um 23:54 Uhr von Lotte
GastBR,
einen Ausschuss könnt Ihr sicher bilden und ihn vielleicht Arbeitsgruppe (siehe Widder) nennen, der kann dann allerdings keine Aufgaben übertragen bekommen, die das Gremium als Ganzes erledigen muss (z. B. Mitbestimmung bei personellen Angelegenheiten, Dienstplangenehmigung)
Das "kann" bezieht sich darauf, dass ein Gremium ab 9 BRM Ausschüsse gründen kann aber nicht muss, Ausnahme: BA und Wirtschaftsausschuss (die müssen bei Vorliegen der Voraussetzungen)
Erstellt am 14.05.2011 um 12:52 Uhr von AucheinGast
Oh Lotte,
gibt es dich noch!?! Ich hatte schon befürchtet dich hier nicht wieder zu lesen:-(
Nachdem du Donnerstag nachts erst geschrieben, dann wieder gelöscht hast, war ich völlig irritiert.
Aber du bist halt viel beschäftigt und voll ausgelastet ;-)