Frage : Genehmigt der Betriebsrat Dienstpläne nach §87 BetrVG oder stimmt er nur zu.
Wenn er nicht zustimmt, kann der Dienstplan trotzdem in Kraft gesetzt werden oder braucht der AG ( hier eine Pflegeeinrichtung ) dann die Zustimmung durch ein Arbeitsgericht oder eine Einigungsstelle ? Braucht man in diesem Fall der Ablehnung einen Beschluss oder langt die Verweigerung der Unterschrift.