Erstellt am 10.05.2011 um 08:20 Uhr von Forentroll
@Aerosoliker
Warum sollte er nicht in der Mitbestimmung sein?
Erstellt am 10.05.2011 um 17:01 Uhr von petrus
"Einstellung" im Sinne des §99 ist nicht nur klassisch als Abschluss eines Arbeitsvertrages zu verstehen. Darunter fällt jeder Eingliederung eines MA in den Ablauf des Betriebes. Also auch Azubi, Leiharbeiter, Konzernleihe, "Honorarkraft", "studentische Aushilfe", ...
Wenn bei Euch ein MA der Mutter in die Tochter versetzt wird, ist das für euch eine Einstellung gemäß §99...
Wenn bei Euch ein MA der Tochter bei der Mutter eingesetzt wird, ist das in der Regel eine versetzung nach §95(3) - und ihr seit wiederum nach §99 mit im Boot...
Erstellt am 10.05.2011 um 17:27 Uhr von Kölner
@Petrus
Im letzeren Fall hat ein abgebender BR nichts zu sagen, wenn der AN mit der Versetzung einverstanden ist!
Erstellt am 11.05.2011 um 10:25 Uhr von petrus
@Kölner: Halte ich für ein Gerücht. Es gibt schließlich noch mehr widerspruchsgründe gegen eine Versetzung, als eine Benachteiligung des zu Versetzenden...
Wenn man will, dass der abgebende BR außen "vor ist", muss man zum Mittel des Änderungsvertrages greifen.; wir sind hier aber bei versetzungen ohne AV-Änderung.
Erstellt am 11.05.2011 um 16:40 Uhr von Kölner
@petrus
Magst Du selber im Kommentar nachsehen oder soll ich das machen?
Erstellt am 11.05.2011 um 17:08 Uhr von alterBrummbär
...könnte die Versetzung der Auszubildenden zum Bestandteil der Berufsausbildung gehören??