Hallo, wir sind ein 5-köpfiger BR und verfügen seit langem über ein eigenes Büro. Drei Gremienmitglieder sind der Meinung, dass das BR- Büro auch für betriebliche Zwecke genützt werden sollte was ich aber als Vorsitzende aus verschiedenen Gründen nicht akzeptieren kann. Was mich nun interessiert: ist der Betriebsrat überhaupt (trotz Hausrecht) berechtigt, "Dritten" Zugang zum Betriebsratsbüro zu gewähren, wenn Zutritt oder Aufenthalt "Dritter" im Büro des Betriebsrats zur Erfüllung der Aufgaben nicht erforderlich sind???
Ich denke "Nein", würde mir aber gern euer Wissen einholen...schönen Abend noch.
Gruß Hanne