Wir sind ein dreiköpfiger Betriebsrat. Der Vorstand hat nur unseren Vorsitzenden zum Gespräch eingeladen. Ist er dazu berechtigt?

Der Vorstand ist der Meinung, daß es reicht, wenn der Vorsitzende anwesend ist. Wir möchten aber alle an diesem Gespräch teilnehmen.

Wie ist die Rechtslage. Wie können wir unsere Argumentation begründen?