Wir arbeiten in einem Betrieb, in dem auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet wird. Normalerweise können diese angesammelten Stunden nur abgefeiert werden. Letztes Jahr Dezember hatten wir die Möglichkeit uns die Feiertagsstunden von Weihnachten auch auszahlen zu lassen. Dies kommunizeirte der AG durch Aushänge in den verschiedenen Abteilungen.
Scheinbar wurde vergessen eine Abteilung davon zu informieren und das fiel jetzt erst auf. Werden die Feiertagsstunden jetzt rückwirkend ausbezahlt müssen sie voll versteuert werden, was bei direkter Auszahlung mit der nächsten Gehaltsabrechnung nicht gewesen wäre. Dem Mitarbeiter entsteht so also ein erheblicher finanzieller Nachteil.
Welche Möglichkeiten haben wir als Betriebsrat, oder der Mitarbeiter direkt, diesen finanziellen Nachteil wieder beim AG einzufordern.
Danke schon mal für Eure Hilfe !!