Hallo Kollegen,

einige kennen mich event noch durch meine Frage hier bzgl. Wahlanfechtung:
kurzer Rückblick: Wahlanfechtung wegen Nichtöffentlichkeit
- es gab gesamt 4 Gerichtstermine mit gesamt 4 Zeugen
> der Richter legt beiden Parteien nahe, in erwägung zu ziehen eine Neuwahl durchzuführen . . . unter Beachtung, das ein weiteres prozessieren sicherlich nicht im Sinne der AN und des AG sein kann . . . diese Aussage stützt er daraf, dass er auch nach 4 G-Terminen zu keinem Urteil kommt und dieser Fall an das LAG weitergeleitet wird.

Nun zu meiner eigentlichen Frage, da wir in unseren BR sehr wahrscheinlich nur "Brett-vor-dem-Kopf-Typen" sitzen haben.
Habe bei einer der letzten Sitzungen erwähnt, dass wir -egal wie das Urteil ausfällt- eh im nächsten Jahr Neuwahlen haben.
Die Gegenfrage "wieso" lässt schon darauf schliessen, das sich anscheinend keiner der BR'ler so richtig mit seinen Aufgaben beschäftigt.
Mein Hinweis auf den §13,1 BetrVG wurde wiedermal -wie so viele Einwände von mir-belächelt und kleingeredet.
Für mich steht dort eindeutig, min. 50% oder mehr wie 50 . . . . .
Da wir bis dato einen AN-Zuwachs von ca. 200 haben, ist dies meiner Meinung nach legetim.
Stichtag ist der 12.05.2010 plus 24 Monate ist der 11.05.2012
Da die anderen BR'ler sicherlich den Termin absichtlich verstreichen lassen, nun meine Kernfrage: Wie kann ich dies Fristgerecht alles in Bewegung setzten/lassen?