Hallo zusammen,
bei uns werden die MA gemäß gesetz zum BEM angeschrieben.
Und bei Schwerbehinderten MA automatisch und zwingend die Schwerbehindertenvertrauensfrau mit hinzugezogen.
Da das Vertrauensverhältnis zu dieser Person bei verschiedenen MA mehr als fragwürdig ist hier nun meine Frage :
Muss die Schwerbehindertenvertrauensfrau beim betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement zwingend mit anwesend sein
oder kann der MA dies frei entscheiden?

Vielen Dank für die Rückmeldung
Gruß
Nenya