Hallo liebe Kollegen.

Vor 3 Jahren wurden wir in einen Konzerntarif überführt. Seinerzeit wurden Kollegen in die Entgeltgruppe 4 eingestuft. Die Kollegen haben daraufhin Einspruch eingelegt und eine Ablehnung erhalten. Nun sind sie zum BR gekommen und haben um Hilfe gebeten. Die Tätigkeitsbezeichnung, die auch in deren ArbVertr. steht, ist aber in der Entgeltgruppe 5 verankert. Im "Regelfall" erforderliches Qualifikationsniveau: 3jährige abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung- so steht es im E-TV. Die Ausbildung dieser Kollegen ging aber nur 2 Jahre. Abschluß ist derselbe wie bei den 3jährigen. Der ArbGeb lehnt auch unseren Antrag auf Umgruppierung ab. Könnten wir uns an einen Anwalt wenden? Evtl. ein Einigungsstellenverfahren einberufen? Geht uns das überhaupt was an?

Danke für die Hilfe