hallo allerseits,

sitze hier vor einem nicht einfachen problem: dem br liegt eine anhörung zu einer außerordentlichen hilsweisen ordentlichen kündigung vor. soweit so gut, gegen eine außerordentliche kg kann der br eh nur bedenken anbringen, sollte auch kein problem sein. aber bei dem vorwurf (kündigungsgrund) nämlich ein nachhaltiges zerstörtes vertrauen! hab ich meine probleme einen der 5 möglichen Widerspruchsgründe im BetrVG zur anwendung zu bringen.

bei dem "angeblichen" vertrauensbruch handelt es sich nicht um ein einschlägiges vergehen sonder um einen "einseitig" von der arbeitgeberseite interpretierten vorfall unter dem vorwand diese person nach langen erfolglosen versetzungs- und schikane aktionen endlich los zu werden. aber das geht vermutlich zu sehr ins detail.

hat vielleicht einer der erfahreren betriebsräte eine idee ? FRISTENDE MO 28.03.2011!!!

unser br: 3 köpfig, 45 mitarbeiter.

MfG