Hallo,

was passiert, wenn der Betriebsratsvorsitzende in Urlaub ist und der Stellvertreter krank ist? Muss dann für kurze Zeit ein neuer Stellvertreter gewählt werden? Darf man trotzdem die in dieser Zeit angesetzte Betreibsversammlung durchführen?
Wir stehen da vor einem echten Problem. Über Infos wäre ich dankbar. Auf welches Gesetz kann ich mich berufen?
Danke im Voraus für die Infos