Hallo zusammen,

folgende Thematik bekomme ich derzeit nicht so recht gelöst.
In meinem Unternehmen wird die Arbeit für ein Klientel erbracht, mit welchem jeweils Termine vereinbart werden. Dies erfolgt sehr individuelle und die Kollegen nehmen Rücksicht auf die Bedürfnisse des Klientels. Um den eigenen Arbeitstag zu strukturieren, werden also mehrer Kundenkontakte zusammengepuzzelt. Nun sind aber nur die Kontakte als ARbeitszeit anerkannt und werden vergütet. Die Lücken sind nicht berücksichtigt. Man kann also 10 Stunden aufwenden, und nur 5 bezahlt bekommen.
Um die Lücken zu schließen, arbeiten alle hoch flexiebel und springen gern mal für einen anderen ein, damit die Arbeitszeit kompakter wird. Hierfür ist aber keine Arbeit auf Abruf im Sinne des TzBfG vereinbart. Da sie aber in Wirklichkeit so gelebt wird, gelten dann auch die Bedingungen?

Im Arbeitsvertrag steht nur die Wochenarbeitszeit von i.d.R. 30 h