Im Arbeitsalltag unterhalten sich zwei Betriebsträte - eine kurze Verständigung. Der Arbeitgeber kommt dazu, geht dazwischen und verweist beide an ihre Arbeit und ihren Arbeitsplatz, ermahnt sie, solche spontanen Zusammenkünfte zu unterlassen und verweist darauf, daß Treffen des Betriebsrates bei ihm angekündigt sein müssen.

Darf er das?