Unser Vorsitzender hat eine Einladung zur Betriebsratssitzung verschickt. An dem Termin ist der Stellvertretende Vorsitzende in Urlaub und der Vorsitzende überraschend krank geworden. Wenn die restlichen BR-Mitglieder Beschlüsse fassen, sind diese dann gültig? Was ist mit dem Protokoll. Auch das muss ja vom Vorsitzenden/Vertreter unterschrieben werden. Wer unterschreibt, wenn beide nicht da sind?
Wenn kurzfristig bei beider Abwesenheit wegen Personalentscheidungen geladen werden muss, wer kann das rechtsgültig machen?
Wir haben keine Geschäftsordnung. Kann mann diese Vertretungsregeln in einer solchen Ordnung regeln?
Für kurzfristige Hinweise wäre ich dankbar.