Erstellt am 09.03.2011 um 08:25 Uhr von Ulrik
Hallo,
wenn Du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, dann gibts erst mal drei Monate nix vom Amt. Da spielt das BR-Amt keine Rolle. Der dort hinterlegte Kündigungsschutz sollte dir aber helfen, die Höhe der Abfindung auszuhandeln.
Erstellt am 09.03.2011 um 08:31 Uhr von dackelmann
Unbedingt vor Unterschrift des Aufhebungsvertrages mit dem Arbeitsamt abklären.
Es gibt Möglichkeiten der Sperre zu entgehen.
In der Regel sieht das Arbeitsamt eine Mitwirkung an der Kündigung, wenn man einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, somit Sperre und Anrechnung der Abfindung.
Ein Besuch beim Rechtsanwalt zur Beratung lohnt sich in jedem Fall.
Erstellt am 09.03.2011 um 09:00 Uhr von rkoch
Wenn eine BETRIEBSBEDINGTE Kündigung (aus welchem Grund auch immer) UNABWENDBAR ist (oder zumindest glaubhaft gemacht werden kann das dem so ist), so ist ein Aufhebungsvertrag zur Vermeidung dieser Kündigung statthaft und wird von der AfA i.d.R. akzeptiert. Allerdings sollte man zur Rechtssicherheit die Tips von dackelmann befolgen.
Bei Betriebsräten funktioniert das GRUNDSÄTZLICH NICHT! Selbst wenn ein BRM sein Amt niederlegt gilt der nachwirkende Kündigungsschutz. Damit wird es ÄUSSERST schwer die Gefahr einer betriebsbedingte Kündigung glaubhaft zu machen.
> dass ich meiner Meinung nach auch an meine Familie denken muss
DAS wiederum kann ich überhaupt nicht nachvollziehen! Wenn Du nach Deiner Selbstkündigung in die Arbeitslosigkeit fällst (weil Du noch keinen neuen Job hast!), was soll dann daran besser sein als einfach auf die Kündigung zu warten?
1. Bekommst Du so noch Deinen regulären Lohn bis zu einer betriebsbedingten Kündigung
2. Selbst wenn die Firma momentan nicht zahlen kann bleibt der Lohnanspruch erhalten
3. Insolvenz bedeutet nicht zwingend das Ende der Firma. Als BRM sind Deine Chancen mehr als gut die Insolvenz (so sie nicht zum Ende der Firma führt) zu überstehen.
4. Wenn die Firma "kurz von Insolvenz steht" ist die Abfindung u.U. das Papier nicht wert auf dem sie steht! Je nachdem wie es finanziell tatsächlich steht kann der AG diese Abfindung entweder gar nicht zahlen - oder falls doch und kurz darauf erfolgt die Insolvenz: Dann kann es sein, das die Abfindung zurückgezahlt werden muss.
Es gibt in dieser Situation für die Familie IMHO nichts besseres als BR zu sein und damit der Sache gelassen entgegen schauen zu können. Ansonsten: Schau zu das Du Dir ERST einen neuen Job besorgst und kündige DANN.
Erstellt am 09.03.2011 um 09:50 Uhr von pitsieben
@ all,
den Ausführungen von rkoch kann ich nur zustimmen. Aufhebungsverträge nutzen nur dem AG und nicht dem AN.
Wer sich um die Sperre drücken will, schadet der Solidargemeinschaft.
Mein Vorschlag, die Abfindung um drei Monatslöhne aufstocken!!!!!!!!