Erstellt am 08.03.2011 um 12:58 Uhr von rtjum
äääääähhh
sonst habt ihr keine Probleme??
aber versuchts doch mal mit Gleichbehandlung gem. § 75 (1) BetrVG
Erstellt am 08.03.2011 um 14:33 Uhr von Tanzbär
Aber immerhin, "zu diesem Beitrag wird ein Seminar angeboten ..."
Die WAF ist doch pfiffich ...
Erstellt am 08.03.2011 um 14:36 Uhr von rtjum
bieten die das nicht zu jeder Frage an? "grübel"
Erstellt am 08.03.2011 um 16:26 Uhr von Saxonia
Hallo,
wenn MA an Euch herangetreten sind, dann könnt Ihr Euch auch ohne Verweis auf irgendeinen § kümmern. Ob man das in der Toipapierfrage tun muss, solltet Ihr selbst entscheiden.
a) Gespräch mit dem Innenverwaltungschef oder wer zuständig ist
b) bei ablehnender Antwort schreibt Ihr diese in die nächste BR-Info unter "was es sonst noch gibt" und hängt sie aus
Gruß von Saxonia
Erstellt am 08.03.2011 um 16:54 Uhr von DonJohnson
Ich muß Saxonia da Recht geben. Auch ich würde hier über den 85er gehen, der 75er geht in meinen Augen eher nicht (ohne die Zusammensetzung der Belegschaft zu kennen)...
Nachtrag:
Der Weg ist aber IMHO nicht der richtige...
1. Beschwerde entgegen nehmen
2. die Beschwerde für berechtigt erachten
3. Mit AG darüber reden
4. Bei nicht Einigung Einigungsstelle
... und das wegen Toilettenpapier, also wenn mich meine Glaskugel nicht in Stich läßt, bekommen demnächst dann alle das "Schmirgelpapier" ;-) Na, oder das etwas bessere ;-)))
Erstellt am 08.03.2011 um 17:20 Uhr von ganther
ich als AG würde aber ganz sicher nur noch das harte Schmirgelpapier kaufen.... und im Vorstandbereich wird ein staatlich geprüfter Hinternabputzer eingestellt....
Es ist schon der Wahnsinn um welche Probleme sich BRs kümmern müssen aber auch wie dämlich AG sind sich solche Probleme zu schaffen
Erstellt am 08.03.2011 um 17:27 Uhr von DonJohnson
ja nun, es ist und bleibt eine Beschwerde, demzufolge muß der BR dieser nachgehen. Wenn die AN nur solche Probleme haben, ist es doch eigentlich ok und dieses Problem kann und wird schnell und unverzüglich beigelegt...
ist so