ich suche Gerichtsurteile oder Einigungsstellensprüche zum § 8 (Grundsätze der Entlohnung) MTV des Manteltarifvertrags für private Omnibusunternehmen.
Der größte Streitpunkt des § 8 ist die Wartezeit, welche bei uns in keinster Weise bezahlt wird, sondern alle Wartezeiten werden vom AG als "unbezahlte Pausen" ausgewiesen.
Wir streiten uns derzeit mit unserem Arbeitgeber über den § 8 MTV, da unser AG die Meinung vertritt dieser § gelte nur für den Gelegenheitsverkehr!
Wir als Betriebsrat sind der Meinung, dass der § 8 MTV auch für uns (Linienverkehr) gilt.
Wie wird es in anderen Betrieben, welche auch nur Linienverkehr fahren gehandhabt.
Unsere Seminarempfehlung
Lohn und Gehalt
Mitbestimmungsrechte bei der betrieblichen Lohngestaltung