Laut BUrlG entsteht der volle Urlaubsanspruch erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses.
Weiter heißt es: der AN hat einen Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.
Unser AG argumentiert dazu: Teilurlaub aber erst nach Ablauf der Sechsmonatsfrist.
Ich meine, auch wenn der AN erst drei Monate beschäftigt ist, hat er bereits Anspruch auf Teilurlaub für diese drei Monate. Bei und gilt der TVöD-K.
Liege ich hier richtig? wenn ja, wo finde ich den Hinweis dazu
Vielen Dank.