Erstellt am 21.02.2011 um 14:17 Uhr von Forentroll
Nein, du darfst nicht teilnehmen, weil wir es nicht wollen. Gibt es nicht!
Nur per Gerichtsverfahren
Erstellt am 21.02.2011 um 14:53 Uhr von Ulrik
Wie der Troll schon schreibt, das geht gar nicht.
Das Recht, an den Sitzungen teilzunehmen, ergibt sich aus dem Mandat, das diese Person inne hat.
Solange sie ein BRM ist, hat sie alle Rechte und der Rest des Gremiums, insbesondere der BRV (bei den Ladungen zu den Sitzungen), hat diese Rechte zu beachten und zu wahren.
Würdet ihr jetzt, wie beschrieben, dieses BRM von den Sitzungen ausschliessen, dann sind alle Beschlüsse, die ihr in diesen Sitzungen fasst, nichtig. Und wenn dieses BRM schon querschiesst, was glaubt ihr, was dann erst los ist.
Also, ermahnen, ansonsten ein Gerichtsverfahren nach § 23 BetrVG
Erstellt am 21.02.2011 um 15:08 Uhr von Forentroll
@ Ulrik
Was habe ich wohl geschrieben????
Bitte bis zum Ende lesen...
Ich schreibe ja nur, dass es nur per Gerichtsverfahren möglich ist jemanden vom BR auszuschließen.
Erstellt am 21.02.2011 um 16:18 Uhr von Ulrik
@Forentroll
Jetzt bin ich verwirrt. Ich habe Dir doch beigepflichtet?!
Ich habe nur noch auf den Aspekt mit den nichtigen Beschlüssen hinweisen wollen.
Oder ist der Satz "Das geht gar nicht" falsch bei Dir angekommen??
:-)
Erstellt am 21.02.2011 um 16:35 Uhr von DocPille
,Wie der Troll schon schreibt,' < das ist ein Komma
Erstellt am 21.02.2011 um 16:37 Uhr von Ulrik
Eben. Ok, verbesserte Version:
So, wie der Troll es bereits geschrieben hat, ein Ausschliessen vom Amt geht nicht.
Sorry für das Missverständnis