Eines unserer BR-Mitglieder schließt seit längerem un unserem Betriebsrat immer wieder quer. Es äußerrt sich zwar nie während der Anwesenheit der beleidigten BR-Mitglieder über diese, aber wiederholt wenn diese abwesend sind und auch, wenn der BR-Vorsitzende es ermahnt dieses zu unterlassen.
Jetzt hat es den BR-Vorsitzenden und dessen Stellvertreter über unser Intranet direkt beleidigt.
Unsere Frage: können wir dieses BR-Mitglied von unseren Betriebsratssitzungen ausschließen, auch für alle künftigen BR-Sitzungen bis es sich schriftlich bei den beleidigten Personen entschuldigt hat. Wir sehen dieses als vorbeugende Maßnahme; sodaß es beim nächsten Mal zu einem Antrag auf einem Ausschluss per Arbeitsgericht kommen wird.
Kann dieses als Tagesordnungspunkt auf eine Einladung zur Betriebsratssitzung gesetzt werden?
Wir wären um eine schnelle Antwort dankbar.