Erstellt am 21.02.2011 um 06:56 Uhr von Forentroll
@seesee
Grundsätzlich sind Arzttermine außerhalb der Arbeitszeit zu legen. Ist der Arztbesuch planbar so muss der AG nicht zahlen.
Es muss für den AN unzumutbar sein zur Arbeit zu kommen.
Vielleicht hilft dir das:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=118307&
Erstellt am 21.02.2011 um 08:23 Uhr von wölfchen
. . . und nicht zu vergessen: wenn irgendwo steht (Gesetz, oder TV) dass man freizustellen ist, dann ist man nur freizustellen, aber nicht zu bezahlen. Sonst würde da stehen: Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge . . . .
Erstellt am 21.02.2011 um 09:41 Uhr von paula
@wölfchen
hier gehts ja um § 616 BGB oder nicht und damit auch die Frage ob die Vergütung aus § 616 BGB weitergezahlt werden muss oder nicht