Hallo Leute,

folgende Situation:
Eine Mitarbeiterin ist aktuell über eine Zeitarbeitsfirma bei uns beschäftigt, soll nun übernommen werden. Die Kollegin war bereits 2009 bei uns direkt beschäftigt, hatte in 2010 das Unternehmen verlassen und ca 6 Monate lang eine andere Tätigkeit ausgeübt.

Damit hat sie, sofern keine Befristung mit Sachgrund ausgesprochen wird (wird auch nicht passieren), einen unbefristeten Vertrag. Soweit klar.

Die Personalabteilung hat das offensichtlich nicht auf dem Schirm, und wird der Kollegin einen befristeten Vertrag bei Übernahme ausstellen.
Wir als BR wollen den AG nicht mit der Nase drauf stossen, bevor man noch auf die Idee kommt, die Übernahme dann schlichtweg abzusagen und die Kollegin auf die Strasse, bzw. zurück an den Verleiher, zu schicken.

Daher die Frage: Greift § 1 (1) KSchG auch dann, wenn ein AN bereits beim AG beschäftigt war? Oder sind die sechs Monate dann bereits aufgebraucht??
Wir möchten verhindern, daß der Kollegin ohne Grund im ersten halben Jahr gekündigt werden kann, sofern sie die Unbefristung gerichtlich geltend macht.