Hallo Forum,
habe zur Beschlussfähigkeit eines BR ein interessantes Urteil entdeckt:

Analoge Anwendung des § 22 BetrVG bei zeitweiliger Verhinderung von Betriebsratsmitgliedern im kündigungsschutzrechtlichen Anhörungsverfahren
BAG, Urt. v. 18. 8. 1982 – 7 AZR 437/80

Hat jemand den Volltext? Oder gibt es noch andere Urteile und Regelungen dazu?

Viele Grüße von den Betriebsratten