Hallo,

bei uns, nicht tarifgebunden, lernen demnächst mehrere Azubis aus. Ihnen wurde eine befristete Übernahme mündlich in Aussicht gestellt. Die praktische Abschlußprüfung findet bei Einem am 03.02.11 statt, bei den Anderen aufgrund unterschiedlicher Ausbildung etwas später.
Nun meine Fragen:
1. Wann muß der Arbeitsvertrag vorliegen, und ab wann muß Facharbeiterlohn gezahlt werden? Denn nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses endet die Ausbildungszeit, bei positiven Ergebnis. Facharbeiterlohn zählt dann rückwirkend ab Bekanntgabe des Ergebnisses, richtig?

2. Arbeitet der Ausgelernte auch nur einen Tag nach der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses mit Duldung des AG weiter, würde ein unbefristeter AV entstehen, richtig?

Danke für Eure Antworten