Erstellt am 26.01.2011 um 15:52 Uhr von rtjum
also ich bin der Meinung, dass das so nicht geht, wenn nur die BR-Sitzungen da eingetragen werden.
Der AG darf ja auch nicht nur die Kosten des BR veröffentlichen sondern darf das nur im Zusammenhang mit anderen.
Erstellt am 26.01.2011 um 16:15 Uhr von DocPille
Hoffentlich ist es ein schöner Kalender
wo ist da ein Problem , die MA sehen doch sowieso wenn ihr nicht am arbeitsplatz seit
Erstellt am 26.01.2011 um 16:30 Uhr von Matze
@würti.
Spätestens zur nächsten Betriebsversammlung (lt. BetrVG 4x im Jahr) werdet Ihr doch im Rechenschaftsbericht selbst darauf verweisen.
Vielleicht solltet Ihr darauf bestehen, dass auch Eure anderen Tätigkeiten dort verewigt werden (z.B. Mitarbeitersprechstunden, Gespräche mit AG, Schulungen etc.).
Dies sind die originären Zeiten für die Erledigung der Aufgaben des Betriebsrats.
Mit kollegialen Grüßen