Erstellt am 22.01.2011 um 10:52 Uhr von ganther
Dadurch wird die nicht falsch... Das kann doch passieren. AN bewirbt sich für Stelle A aber AG findet ihn für diese unpassend aber bietet im Vorstellungsgespräch Stelle B an. AN gefällt diese auch und er sagt ja...
Waren denn beide Stellen ausgeschrieben? Was macht denn der AN in der Praxis wirklich?
Erstellt am 22.01.2011 um 11:57 Uhr von Tubbs
Hallo ganther,
Der AN führt bereits die Stelle als Shopleitung. Die Bewerbung und die Ausschreibung war für eine Sales Team Leader Stelle, also eine Stufe tiefer. Die Anhörung jedoch für die Stelle des Shopleiters.
Deswegen weiß ich halt nicht, ob das Ganze jetzt hinfällig ist.
Gruß Tubbs
Erstellt am 22.01.2011 um 12:19 Uhr von Lotte
Tubbs,
jetzt ist es wohl zu spät, da die Zustimmung erteilt wurde und der Kollege auch genau dort arbeitet. Solltet Ihr die Ausschreibung aller Stellen beschlossen und dem AG mitgeteilt haben, hättet Ihr damit die Zustimmung verweigern können.
Das ist aber nun nicht mehr möglich. Habt Ihr dann was für das nächste Mal gelernt.
Solltet Ihr die generelle interne Stellenausschreibungen noch nicht beschlossen und verlangt haben, dann solltet Ihr das erwägen (§ 93 BetrVG)
Erstellt am 22.01.2011 um 12:21 Uhr von nicoline
Tubbs,
und in Ergänzung zu Lotte: manchmal hilft nachfragen, bevor man zustimmt.
Erstellt am 22.01.2011 um 12:48 Uhr von Tubbs
@ all
Vielen Dank für eure Antworten, obwohl ich jetzt nicht definitiv weiß, ist die Zustimmung jetzt nur begrenzt auf die Stelle der Shopleitung die sie ja eh innehat oder auf die Stelle des Sales Team leaders?
Erstellt am 23.01.2011 um 20:07 Uhr von nicoline
Tubbs,
ihr habt eine Anhörung auf die Stelle "Shopleitung" bekommen und zugestimmt, das gilt jetzt.
Wenn der AG die Stelle "Sales Team Leader" mit der Kollegin besetzen möchte, die jetzt die Stelle "Shopleitung" besetzt, müsste, streng genommen, eine neue Anhörung stattfinden. Ich vermute, es handelt sich um einen Denk- bzw. Schreibfehler. Der einfachste Weg ist, jetzt mal mit dem AG über diese Angelegenheit und das weitere Vorgehen zu sprechen und beim nächsten Mal vielleicht, wie schon gesagt, vor der Zustimmung mal nachfragen.