Hallo, ich bin bereits seit 14 Jahren im Arbeitsrechtstreit. Im Jahr 1997 wurde ich erstmalig gekündigt. Danach bis Januar 2000 weitere 9 mal. Alle 10 Kündigungen wurden rechtskräftig. 9 Kündigungen wurden gegen mich entschieden. Ich war damit zum Juni 1998 gekündigt. Parallel lief noch ein Verwaltungsgerichtsverfahren aufgrund der Zustimmung zur 2. Kündigung von seiten des Integrationsamtes. Im Jahr 2005 dann also 8 Jahre nach Erteilung der Zustimmung des Integrationsamtes hob das Verwaltungsgricht die Zustimmung zur 2. Kündigung auf und ich habe das damit verbundene gegen mich entschiedene Arbeitsgerichtsurteil erfolgreich angegriffen. Im Restitutionsverfahren obsiegte ich dann vor dem LAG. Alle weiteren Kündigung fielen dann im Laufe der Jahre bis 2010.
Im Jahr 2004 aber kündigte man mir wieder, obwohl ich zu diesem Zeitpunkt 9 mal rechtskräftig gekündigt war, mich also in keinem Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitsgeber befand und es auch nicht absehbar war, dass ich je wieder Angestellte sein könnte. Der Arbeitgeber teilte dem Betirebsrat im Anhörungschreiben im Jahr 2004 nicht mit, dass ich rechtskräftig gekündditgt bin, sondern wortete das Anhörungsschreiben so, dass man der Ansicht sein konnte, ich befinde mich immer noch in einem schwebend unwirksamen Anstellungsverhältnis. Darf der Betriebsrat überhaupt einer Kündigung eines Mitarbeiters zustimmen wenn dieser bereits 9 mal rechtskräftig zum Zeitpunkt des Anhörungsverfahrens gekündigt ist? Und wäre der Arbeitgeber nicht verpflichtet gewesen, die Rechtskraft der 9 Küdnigungen im Anhörungsverfahren zu einer weiteren Kündigung diesem mitzuteilen? Wer könnte mir da Auskunft geben. Wäre sehr erleichtert wenn ich hierzu etwas hören könnte. Denn nirgends ist hierzu ein Hinweis zu finden.
Danke vielmals.