Hallo zusammen,

kann mir mal jemand helfen? Wenn jemandem eine Sache ohne Beweise vorgeworfen wird, kann der Betriebsrat nach § 23 BetrVG oder der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretende Gewerkschaft beim Arbeitsgericht beantragen, dass dieses BR Mitglied ausgeschlossen wird. Das kann so wie ich gelesen habe auch die Arbeitnehmer mit 1/4 der Beschäftigten wahlbereichtigten Stimmen im Unternehmen tun.

Hier meine Fragen: Was ist denn ein schlimmes Vergehen? Was muss man angestellt haben, um den § 23 BetrVG durchzusetzen??
Kann der Betriebsrat dieses auch tun, mit Mehrheitsbeschluss seiner Stimmen, für den Gang zum Arbeitsgericht oder muss dieses einstimmig sein?
Ist das ordentlich gewählte Betriebsratmitglied bei der Sitzung auszuschließen?
Muss es vorher vom Gremium gehört werden und darf es dann beim Beschluss nicht dabei sein?