Kann/Muss der Betriebsrat einer GmbH zu einer Einstellung beteiligt werden die in einem Unternehmen mit Kirchlichem Träger als Krankheitsvertretung für einen dort angestellten Kollegen eingestellt werden soll. Betreffender Arbeitnehmer wird in der GmbH selbst offenbar nicht eingesetzt, sogesehen also auch nicht "ausgeliehen"
Der Betrieb in dem der neueinzustellende Mitarbeiter eingesetzt werden soll hat eine eigene Mitarbeitervertretung, muss nicht in dem Falle diese befragt werden zu Enstellungen, selbst wenn man es quasi unter dem Deckmantel der Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung laufen lassen wollte.
Unser BR ist der Meinung, dass die Geschäftsleitung versucht mehr und mehr Leute mit den Verträgen der GmbH einzustellen und um so die Mitarbeiterzahl des Nachbarbetriebes langfristig zu reduzieren und um dort nicht nach den Tarifen zahlen zu müssen. Können wir die Zustimmung wegen nicht Zuständigkeit verweigern?

Danke
MfG Medico