Hallo zusammen,

die Umgestaltung eines Büroraums (konkret: die Einrichtung eines 3. PC-Arbeitsplatzes in einem knapp 20 qm großen Büros) veranlasst den BR schriftlich den AG seiner Pflicht zur Unterrichtung gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG nachzukommen.
(in Form einer bemaßte technische Zeichnung der Planungen zugehen zu lassen, auf der unter anderem Verkehrswege, Beinraum, freie Bewegungsfläche ersichtlich sind).

Der AG ignoriert das Schreiben und führt die Umgestaltung durch.
Eine kurze mündliche Information ist 3 Tage vor Durchführung des Umbaus erfolgt.

Welche Möglichkeiten machen Sinn dem AG die Spielregeln beizubringen ?

Danke für Eure Hilfe.

Karl