Wertes Forum,

unsere Geschäftsleitung hat uns mit einer „Vereinbarung über die gemeinsame Ausübung der Leitungsmacht“ mit Datum 20.12.2010 überrascht.

In unserem Minikonzern gibt es zwei Betriebe. Eine AG (5 köpfiger BR) und eine GmbH (3 köpfiger BR). Die AG hat bisher administrative Aufgaben (BackOffice) wahrgenommen. Die GmbH war bisher für den Vertrieb zuständig. Im letzten Sommer wurde die Entscheidung getroffen die Belegschaft der AG in die GmbH zu überführen. Die AG wird danach eine Briefkastenfirma ohne Personal sein. Die Arbeitsverhältnisse der AG wurden gekündigt und ca. 50 Angestellte bei der GmbH werden zum 1.1.2011 bei der GmbH eingestellt. Kein Betriebsübergang. Nach dieser Konstellation hätte der BR der GmbH zunächst die neue gewachsene Belegschaft vertreten. Plötzlich am 20.12.2010 wird zwischen der GL der AG und der GL der GmbH eine „Vereinbarung über die gemeinsame Ausübung der Leitungsmacht“ abgeschlossen. In der Erklärung steht, dass ab dem 20.12.2010 ein gemeinsamer Betrieb der AG und der GmbH besteht. Wir erfuhren hiervon bisher nur vom KBR, der informiert wurde. Eine Mitteilung an unseren BR gab es nicht.

Der BR der AG vertritt jetzt den Standpunkt, dass sie (der 5 köpfige BR) für die Betreuung der Belegschaft des Gesamtbetriebes zuständig sind und wir, der 3 köpfige BR kein Mandat mehr hat. Auch nicht für die Belegschaft der GmbH, die uns ins Amt gewählt hat. Dies bedeutet, dass wenn es so ist, wir laufenden Angelegenheiten (wie Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen) nicht mehr weiterführen können.

Wir bitten um Tipps, welche Möglichkeiten wir (3 köpfiger BR) in dieser Situation haben?
Welche Folgen hat es, dass wir von der GL nicht informiert wurden?

Danke für die Antworten vorab
und kollegiale Grüße
brvertieb