Erstellt am 20.12.2010 um 19:08 Uhr von wahlvst
Hallo,
da kann doch der Chef nichts dafür, wenn die BRM gegen das Gesetz verstoßen. Sie machen sich sogar ggf. strafbar. Denn sie verstoßen zum einen gegen die Verschwiegenheitspflicht und gegen den Datenschutz, je nach dem was alles in der NS steht.
Also diese Koll. auf alles hinweisen und ermahnen das Gesetz zu beachten. Auch einmal auf den § 23 BetrVG hinweisen, denn hier liegt ein Verstoß gegen die Mandatspflichten vor.
Erstellt am 20.12.2010 um 19:50 Uhr von Calibe
Danke dir. Muss mal erst mit den restlichen BRM darüber reden und dann denke ich, dass wir das zu einem TOP machen.
Gruss
Erstellt am 20.12.2010 um 19:52 Uhr von Calibe
Danke dir. Muss mal erst mit den restlichen BRM darüber reden und denke ich, dass wir das zu einem TOP machen.
Gruss
Erstellt am 20.12.2010 um 22:54 Uhr von DonJohnson
*Sie machen sich sogar ggf. strafbar. Denn sie verstoßen zum einen gegen die Verschwiegenheitspflicht und gegen den Datenschutz, je nach dem was alles in der NS steht.*
Gegenüber dem AG??? Ja nun, das wage ich erstmal zu bezweifeln...
Erstellt am 21.12.2010 um 08:01 Uhr von rainerw
Wem gegenüber ist man zur Verschwiegenheitsplicht verpflichtet und wem gegenüber darf man bestimmte Daten nicht zugänglich machen. Dem Bundeskanzler oder dem Erdhörnchen?
Natürlich immer Dritten Personen. Darunter kann auch der AG zählen.
wahlvst hatte extra den 2. Halbsatz * je nachdem was alles in der NS drin * mit angeführt.
Erstellt am 21.12.2010 um 15:30 Uhr von DonJohnson
Rainer
Und du glaubst, dass der BR Daten hat, die der AG nicht hat? Das wage ich zu bezweifeln. Von daher müßte man mal erstmal hier klären was das sein sollte um dann diesen Weg weiter bedenken zu können.
Hier geht es doch bei der Frage erstmal um "normale BR Sitzungen" und da wage ich zu bezweifeln, dass man hier den Datenschutz verletzt wenn der AG Wind davon bekommt!
Ich gehe sogar soweit, dass der BR bestimmt schon jetzt gegen das BDSG verstößt - da würd ich sogar mit dir wetten ;-)))
Und nur darauf - auf das "strafbar machen" verweigere ich mich hier! Nicht jede Verletzung gegen das BDSG ist automatisch ein Straftatsbestand!!!
Erstellt am 21.12.2010 um 22:01 Uhr von rainerw
Was ich hier glaube oder nicht steht nicht zur Debatte. Da man weder Sachverhalt noch Inhalt des BR Protokolls kennt, kann man nur von den ausgehen was möglich ist.