Erstellt am 20.12.2010 um 17:04 Uhr von zyklus
Hi,
woraus leitest Du eine generelle Schweigepflicht ab?
zyklus
Erstellt am 20.12.2010 um 17:51 Uhr von ganther
ich würde sagen aus § 99 Abs. 1 S. 3 BetrVG....
aber m.E. kann das nicht gegenüber dem betroffenen AN gelten. Laut Däubler § 99 Rn 152 besteht auch keine Verschwiegenheit gegenüber dem Betroffenen für Tatsachen die in der Anhörung stehen und die der Betroffene nicht kennt. Daraus leite ich ab, dass man sich durchaus mit dem betroffenen AN unterhalten darf.
Denke das entspricht auch dem Sinn und Zweck der Vorschrift. Es geht ja nicht darum, dass BR-Arbeit eine Geheimwissenschaft ist sondern dass personelle Angelegenheiten nicht in der Betriebsöffentlichkeit breitgetreten werden
Erstellt am 20.12.2010 um 18:00 Uhr von DonJohnson
*Denke das entspricht auch dem Sinn und Zweck der Vorschrift. Es geht ja nicht darum, dass BR-Arbeit eine Geheimwissenschaft ist sondern dass personelle Angelegenheiten nicht in der Betriebsöffentlichkeit breitgetreten werden*
"... Die MBR sind verpflichtet über die im Rahmen der personellen Maßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 bekannt gewordenen PERSÖNLICHEN VERHÄLTNISSE UND ANGELEGEN DER ARBEITNEHMER, DIE IHRE BEDEUTUNG ODER IHREM INHALT NACH EINER VERTRAULICHEN BEHANDLUNG BEDÜRFEN,..."
Ich denke das sagt alles und hat mit deiner Situation aber rein gar ncihts zu tun...
Erstellt am 20.12.2010 um 18:16 Uhr von qsecofr
Hm, das mit den Verhältnissen habe ich in dem Stress glatt überlesen.
Eure Antworten sind jedenfalls erstmal beruhigend. Danke.
Über den Fortgang werde ich dann Berichten.
Gruß
Erstellt am 03.01.2011 um 13:10 Uhr von qsecofr
Aktueller Stand,
der AG prüft ein Amtsenthebungsverfahren.
gruß
Erstellt am 03.01.2011 um 14:20 Uhr von DonJohnson
prüfen kann er ja vieles lassen ;-)
Erstellt am 03.01.2011 um 16:06 Uhr von qsecofr
Gerade höre ich, die Betriebsratsvositzende überlegt auch ein Amtsenthebungsverfahren anzustrengen.
Erstellt am 03.01.2011 um 16:42 Uhr von DonJohnson
wie soll das denn gehen???
Will sie das Gremium dazu kriegen dich entheben zu lassen? Na, da bin ich ja mal gespannt ;-)))
Erst recht wenn ich die Dauer so betrachte ;-)))