Erstellt am 07.12.2010 um 12:38 Uhr von wölfchen
. . . die Einführung ist nach § 87 (1)6. mitbestimmungspflichtig, wenn dadurch irgendwie Leistung und Verhalten der MA kontrolliert werden können. Denkbar wäre das bei einem solchen System schon. Aber denken und wissen ist zweierlei, also müsste das System und was es kann von einem externen Fachmann begutachtet werden, es sei denn, Ihr könnt das selbst fachlich fundiert beurteilen . . .