Erstellt am 07.12.2010 um 05:58 Uhr von Rattle
Hallo, lacki
eine antwort hat dir brummbär doch gegeben, sehr ausführlich sogar.
mfg
Erstellt am 07.12.2010 um 07:11 Uhr von nicoline
lacki,
wie viele Antworten hättest Du denn gerne? War die von Brummbär nicht Deine Wunschantwort? Dennoch ist sie richtig und eigentlich gibt es dem nichts mehr hinzuzufügen.
Geantwortet hab ich nicht Dir und wie ich antworte entscheidest nicht Du und wenn Du wenig Humor hast, tut mir das leid........für Dich.
Erstellt am 07.12.2010 um 07:27 Uhr von sueton
Moin lacki !
Ernst und sachlich kann ich Dir versichern,daß ein AG im Grundsatz wen,was und wann abmahnen kann,wie er 'lustig' ist - ohne BR.Es ist dann Sache des betroffenen AN,ob er dagegen vorgeht - und wie.
By the way:Erfahrenen Usern wie Nicoline oder Brummbär vorschreiben zu wollen,wie sie untereinander kommunizieren sollen,scheint mir ziemlich dreist!Das hier ist keine Ratgeberplattform,sondern ein Diskussionsforum.Da sind kleine Flachsereien unter BR durchaus hilfreich.Streiten kann und sollte man sich mit dem AG!
Grüsse,sueton
Erstellt am 07.12.2010 um 07:38 Uhr von galaxy
@Lacki
warum so empfindlich, du hast doch ausreichende und aussagekräftige Antworten bekommen, deine Frage ist beantwortet und der Rest geht doch eh nicht an Dich oder auf deine Kappe also nimm es so, wie man es im Kölschen Raum mache tät :
"Drink doch eine met, stell dich nit esu ahn!"
Gruß
Galaxy
Erstellt am 07.12.2010 um 08:49 Uhr von BRVLH
hallo lacki,
ich hoffe du kannst dieses noch lesen hier, denn nimm nur mal als Beispiel für diesen Beitrag von dir hier, den ersten Satz:
http://www.betriebsrat.com/index.php?Site=BR-Forum&Menue=regeln
Wer keinen Spaß mehr hat an dem ist das Leben vorbei gegangen :D
Erstellt am 07.12.2010 um 09:55 Uhr von rkoch
OK, ich wills noch mal versuchen. Vielleicht ist lacki durch seine vorgefasste Meinung ja betriebsblind und versteht Brummbärs Antwort wirklich nicht:
> lese ich §82Abs.1 richtig? das ein arbeitnehmer bevor eine abmahnung ausgesprochen
> werden kann dieser vorher zu seinem fehlverhalten angehört werden muß, wenn der AG
> diese in die personlakte aufnehmen will?
§82:
Der Arbeitnehmer hat das Recht, in betrieblichen Angelegenheiten, die seine Person betreffen, von den nach Maßgabe des organisatorischen Aufbaus des Betriebs hierfür zuständigen Personen gehört zu werden.
Das RECHT des AN gehört zu werden ist keine PFLICHT des AG den AN anzuhören. Es ist eine vom AN ausgehende Rechtskette. Der AN fordert den AG auf, ihn anzuhören, der AG kann es dem AN nicht verweigern ihm zuzuhören.
Zitat DKK:
Der AN ist berechtigt, in bestimmten Angelegenheiten an die nach Maßgabe des organisatorischen Aufbaues des Betriebs zuständigen Personen heranzutreten und von ihnen gehört zu werden.
Aufgrund dieses § ist der AG NICHT VERPFLICHTET auf den AN zuzugehen. Aufgrund anderer §§ schon, z.B. §81: Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer über dessen Aufgabe und Verantwortung sowie über die Art seiner Tätigkeit und ihre Einordnung in den Arbeitsablauf des Betriebs zu unterrichten.
Jetzt klarer? Wenn der AN eine Abmahnung erhalten hat kann er nach §82 also auf den AG zugehen und sich Gehör verschaffen. Die Abmahnung bleibt trotzdem so stehen, außer der AG sieht die Einwände als berechtigt an und zieht die Abmahnung zurück.
Es gibt KEINE Rechtsgrundlage die den AG dazu verpflichten würde, den AN erst mündlich von der Abmahnung zu unterrichten. Nimm es zur Kenntnis und glaube es einfach. Faktisch wäre die mündliche Unterrichtung übrigens eine genauso wirksame Abmahnung wie der Zettel auf der sie steht. Insofern, who cares?
Abgesehen davon:
Das "leidige" Thema Abmahnung:
Ich weiß nicht was Du willst! Eine Abmahnung kann der AG nur aussprechen, wenn er ansonsten berechtigt wäre Aufgrund der abgemahnten Umstände eine KÜNDIGUNG auszusprechen. Mit der Abmahnung VERZICHTET der AG auf eine ansonsten berechtigte Kündigung. Wenn die abgemahnten Umstände der Realität entsprechen würde ich mich GLÜCKLICH schätzen NUR eine Abmahnung erhalten zu haben. Insofern: Füße stillhalten und das ganze zur Kenntnis nehmen und das Abgemahnte NICHT NOCH EINMAL machen.
Erstellt am 07.12.2010 um 11:35 Uhr von sincup
@ll,
Wirts noch schlimmer oder verbleiben wir in dieser Demenzgrund Satz?
Bald werden hier noch welche "Haftungsrelevante" Antworten erwarten mit Persönlicher Haftung der (L)User.
Lieber gott lass Abend werden, Morgen wirds von Selber....
Erstellt am 07.12.2010 um 21:04 Uhr von nicoline
*Lieber gott lass Abend werden, Morgen wirds von Selber....*
Vielleicht glaubst oder weißt Du es nicht, auch Abend wird es ganz von selber!
Erstellt am 07.12.2010 um 21:33 Uhr von Verteidiger
Aber es fällt schon auf daß immer dieselben hier die Weisheit und andre Meinungen nicht leben lassen wollen . Wenn das der Stiel im Gremium von Nicoline ist , dann gute Nacht
Erstellt am 07.12.2010 um 21:39 Uhr von nicoline
Verteidiger,
*Aber es fällt schon auf daß immer dieselben hier die Weisheit und andre Meinungen nicht leben lassen wollen . Wenn das der Stiel im Gremium von Nicoline ist , dann gute Nacht*
Schon wieder mal zu feige, einen Deiner vergangenen nicks zu gebrauchen?
Erstellt am 07.12.2010 um 21:49 Uhr von DonJohnson
Macht hier bloss nciht meine nicoline an - wenn hier jemand vernünftig antwortet, dann ist sie es ja wohl - manchmal ist es hier echt peinlich grrrrrrrrrrr
Erstellt am 07.12.2010 um 22:12 Uhr von Lotte
Verteidiger,
und es gibt immer wieder Nicks, die aus dem Nichts auftauchen und sich nicht zu schade sind für das was Du hier machst. Wenn Du so in Deinem Gremium agierst, dann wird es da wohl nie wieder Tag...