Erstellt am 29.11.2010 um 08:56 Uhr von rkoch
Faszinierend das zur Zeit wieder vermehrt Trivialfragen auftreten.....
§ 33 Beschlüsse des Betriebsrats
(1) Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst.
Eine Stimmenenthaltung ist kein Votum FÜR den Beschluß, zählt also als NEIN. Davon abzugrenzen ist die NICHTTEILNAHME an der Abstimmung. In diesem Fall zählen die nicht teilnehmenden BRM als ABWESEND. Die Nichtteilnahme muss allerdings i.d.R. VOR der Beschlußfassung erklärt werden, evtl. indem die betreffenden BRM tatsächlich den Sitzungsraum verlassen.
In Deinem Beispiel geht in jedem Fall die Abstimmung 2 Ja zu 3 Nein aus. Also abgelehnt. Hätten im ersten Beispiel die beiden BRM die Nichtteilnahme erklärt wäre das Ergebnis 2 Ja zu 1 Nein, also Angenommen.
Hätten im zweiten Beispiel die drei BRM die Nichtteilnahme erklärt, wäre keine Beschlußfassung mehr möglich, da weniger als die Hälfte der BRM an der Abstimmung teilnehmen. Auch in diesem Fall wäre das ein Nein, da kein JA zustande kommen kann.
Erstellt am 29.11.2010 um 09:10 Uhr von wölfchen
@ rkoch,
für alte Betriebsratshasen mag das vielleicht nervig erscheinen, aber ich musste bei der Frage und Deiner Antwort vor mich hinlächeln - es hat mich total an meine Anfangszeit vor 17 Jahren erinnert: man war frisch gewählt, das im Grundlagen- Seminar erlernte war noch gar nicht so richtig verinnerlicht und die Systematik war mir auch nicht klar. So habe ich mir unter anderem mal eine Abfuhr bei der Rechtsabteilung der Gewerkschaft geholt, nachdem ich diese mit ähnlichen Frage genervt habe und der Rechtssekretär mir mal deutlich sagte, dass er nicht als Rechtsberater für den BR fungiert. War zwar hart, aber erst danach ist mir der Kronleuchter aufgegangen, erst mal selbst zu recherchieren und erst wenn es knifflig wurde, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Die Gewerkschaft befrage ich nur noch in Tariffragen. Irgendwann bin ich auch auf dieses Forum gestoßen . . .
Ich fand es total nett, dass Du die Frage trotzdem ausführlich beantwortet hast - und vielleicht müssen wir uns einige Zeit nach BR-Wahlen immer wieder auf solche Fragen einstellen ;-)
Erstellt am 29.11.2010 um 09:29 Uhr von rkoch
@wölfchen
Natürlich hab ich die Frage beantwortet.. Ich finde es nur faszinierend, das die Wahl ja nun doch schon mehr als ein halbes Jahr her ist und gerade jetzt wieder solche Fragen auftauchen..... Gerade diese Frage sollte sich doch auf der ersten Sitzung stellen - außer die BRM haben jetzt erst bemerkt das es noch andere Möglichkeiten als Ja oder Nein gibt :*)
Erstellt am 29.11.2010 um 09:50 Uhr von wahlvst
Beim Thema Stimmenthaltung ist die Aufmerksamkeit der BRM sehr wichtig. Geschickt BRV testen dieses auch immer mal. Denn es kommt auf die Fragestellung bei der Abstimmung an. Also heißt die Frage bei der Abstimmung:
Denn "Eine Stimmenenthaltung ist kein Votum FÜR den Beschluß, zählt also als NEIN"
also,
Wer ist für die Annahme?
oder
Wer ist gegen die Annahme?
Erstellt am 29.11.2010 um 10:35 Uhr von wölfchen
@rkoch,
. . . oooch, bei mir hat der Erkenntnisprozess bestimmt ca. ein Jahr gedauert ;-)
Erstellt am 29.11.2010 um 13:40 Uhr von Lotte
wahlvst,
kannst Du mir mal erklären was an
"Wer ist für die Annahme?
oder
Wer ist gegen die Annahme?"
besonders geschickt ist? Fragt Ihr grundsätzlich nur eins von beiden? Und ratet dann, wer von denen, die nicht dafür oder dagegen waren sich enthalten möchte? ;-)
Aber ich nehme an, dass Du auf die Art der Beschlussfassung hinaus wolltest. Hier zu tricksen ist aber nur bedingt möglich. Einen Beschluss wie z. B.: "Der Betriebsrat beschließt, dem Antrag des Arbeitgebers auf Arbeitszeitveränderung im Luise Kasper Haus nicht zuzustimmen", halte ich für bedenklich.
Erstellt am 29.11.2010 um 16:02 Uhr von rkoch
> Der Betriebsrat beschließt, dem Antrag des Arbeitgebers auf Arbeitszeitveränderung
> im Luise Kasper Haus nicht zuzustimmen", halte ich für bedenklich.
Bedenklich oder nicht: Es ist eine legal zulässige Form der Beschlussfassung. Negativ formulierte Beschlußanträge sind eklig - aber ein legales Instrument beschlussunwillige oder meinungslose BRM aus der Reserve zu locken.
> wir sitzen mit 5 personen und stimmen etwas ab 2 personen stimmen zu einer
> lehnt ab und zwei enthalten sich.
> wurde nun zugestimmt oder zählen die enthaltungen als ein nicht zugestimmt??
Insbesondere wenn effektiv unklar ist ob die Enthaltung formell ein JA oder ein NEIN darstellen sollte ist das ein probates Mittel um diese Situation zu klären..... Normalerweise sollte ein BRM sich klar sein das die Enthaltung formell ein NEIN ist. Aber offenbar sind sich die BRM dieses BR darüber nicht im klaren. Die negative Beschlußfassung bringt Klarheit..... Zustimmungen die möglicherweise notwendig sind zu kippen bloß weil zwei BRM keine Kraft haben die Hand zu heben ist wohl auch nicht Sinn der Sache. So werden diese BRM zu einer Meinungsbildung gefordert....
Erstellt am 29.11.2010 um 18:54 Uhr von Lotte
rkoch,
egal ob es zulässig ist, ich persönlich halte es für eine unzulässige Beeinflussung der Beschlussfassung.
Ich weiß auch nicht, ob ein BRV oder ein Schriftführer ein "probates" Mittel anwenden sollte um die anderen BRM von Enthaltungen abzuhalten.
Den meisten BRM ist spätestens nach dem ersten Mal sehr bewusst, was sie mit einer "Enthaltung" bewirken.
Erstellt am 30.11.2010 um 09:15 Uhr von rkoch
> Den meisten BRM ist spätestens nach dem ersten Mal sehr bewusst, was sie mit einer
> "Enthaltung" bewirken.
Du hast zwar Recht, aber Du kannst Dir offenbar gar nicht vorstellen wie Stur derart meinungslose BRM sein können. Ich hab das Spiel bei uns ab und zu auch. Bislang haben wir trotz Meinungsloser regelmäßig eine Mehrheit gefunden und falls mal nicht, dann versuche ich eben einen Beschluß über die Begründung für die "meinungslose Ablehnung" zu erreichen. Das geht i.d.R. auch in die Hose und weckt die Meinungslosen dann i.d.R. auf. Aber wenn das ganze Überhand nehmen sollte wüsste ich nicht wie ich als BRV derartige Beschlüsse ernsthaft gegenüber dem AG vertreten sollte. Ein oder zwei mal hab ich den Spieß dann auch mit negativer Beschlußfassung umgedreht, seitdem läuft es eigentlich wieder.
Nur zum Verständnis: Ich habe KEIN PROBLEM mit einem ablehnenden Beschluß - aber ich will auch, das das der WILLE der Mehrheit der BRM ist, damit der BR am Ende hinter mir steht. Ich hatte in meiner Anfangszeit ein paar mal das Problem, das mir die Meinungslosen mit dem Satz "Ich war nicht dagegen - ich habe mich enthalten" in den Rücken gefallen sind. Außenstehende verstehen nämlich überhaupt nicht, egal wie oft man ihnen es erklärt, das eine Enthaltung ein NEIN ist. Und ich sehe nicht ein, das ich mich derart vorführen lasse.