Der BR hat am vergangenen Montag einen Antrag auf befristete Weiterbeschäftigung einer MA zur Zustimmung erhalten. Die Arbeitszeit der MA soll nun von 30 auf 40 Wo.stunden erhöht werden. Am Dienstag hat eine langjährige MA einen Antrag auf Erhöhung ihrer AZ von 30 auf 40 Wo.stunden gestellt. Sehen wir es richtig, dass gemäß § 7 Pkt. (2) und § 9 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) die langjährige MA bevorzugt berücksichtigt werden muss. Spielt das Abgabedatum der langjährigen MA eine Rolle?