Hallo,

in unserer Firma soll eine Software eingerichtet werden, welche das benutzen von bspw USB Sticks verbietet und nur gewisse Sticks erlaubt.

Die Nutzung von privaten USB Sticks ist auch schon über eine Anweisung geregelt und daher ist dies nur eine konsequente Fortführung dieser Anweisung.

Nun protokolliert diese Software allerdings auch alle erfolgreichen Dateizugriffe auf diesen Laufwerken, inkl Dateinamen im Klartext, mit.

Generell würden wir dieses "locker" mit der EDV Abteilung (die von sich aus uns über diese Software aufgeklärt hat) handhaben und dort ein Passwort von uns vergeben. Aus Sicht der EDV Abteilung (ein sehr fairer, offener und lockerer Umgang) wird scheinbar einiges schon vom Betriebssystem mitgeloggt, welches so auch schon nicht ausgewertet wird.

Seht ihr es als notwendig, hier eine Betriebsvereinbarung zu schliessen, dass diese Protokolle nur mit Betriebsrat (man kann 2 Passwörter vergeben, die nur gemeinsam diese Protokolle öffnen) eingesehen werden können und wenn ja, welche Punkte sollten noch in diese Vereinbarung eingefasst werden?

Vielen Dank im Voraus,

Michael